06-11-2021, 16:30
Das stimmt schon. Für den Betrag oberhalb des vom JC verlangten Kindesunterhalt könnte die Mutter mit eigener Vertretung Forderungen anmelden. Das Jobcenter ist etwa wie die Unterhaltsvorschussstelle positioniert (Vertretung nur in Höhe des Unterhaltsvorschusses), nicht wie eine Beistandschaft die die gesamte Vertetung übernimmt.
Der Vater soll antworten, dass er mit dem Jobcenter längst zu einer Einigung über den Unterhalt gekommen ist und den zahlt. Weitere Forderungen seien ohnehin aus der Luft gegriffen, weil (Beschreibung der Einkommenssituation nebst Nachweisen). Die Klage sei also mutwillig.
Der Vater soll antworten, dass er mit dem Jobcenter längst zu einer Einigung über den Unterhalt gekommen ist und den zahlt. Weitere Forderungen seien ohnehin aus der Luft gegriffen, weil (Beschreibung der Einkommenssituation nebst Nachweisen). Die Klage sei also mutwillig.