10-11-2021, 11:13
Hallo,
ja meine Mutter lebt in D. Ich denke, die Variante mit dem Aussageverweigerungsrecht wäre das beste.
Ich will jedoch noch etwas recherchieren.
Ich meinte mit "dahinter stecken", die EX könnte ja auch zur Polizei gegangen sein und Anzeige erstattet haben. Soweit ich weiss kann ja jeder in D zur Polizei gehen und erstmal gegen etwas Anzeige erstatten. Von Amtswegen muss dem zunächst nachgegangen werden.
Die Frage war:
- war die Anzeige von der EX initiiert oder ist das eine Standard-Procedure beim Jugendamt, die alle bekommen wenn sie nicht oder zu wenig zahlen.
Auf der anderen Seite könnte man das auch als Einladung verstehen:
- Verfahren wird eingestellt, da tatsächlich nichts zu holen ist (unabhängig in welcher Fase der Ermittlung / Prozesses)
- das Ergebnis sodann als Vorlage für die Anpassung des aktuellen und zukünftigen Unterhaltes nehmen durch Änderungsklage
---> da durch Ermittlung zu §170 Mangelfall nachgewiesen worden ist ;-)
ja meine Mutter lebt in D. Ich denke, die Variante mit dem Aussageverweigerungsrecht wäre das beste.
Ich will jedoch noch etwas recherchieren.
Ich meinte mit "dahinter stecken", die EX könnte ja auch zur Polizei gegangen sein und Anzeige erstattet haben. Soweit ich weiss kann ja jeder in D zur Polizei gehen und erstmal gegen etwas Anzeige erstatten. Von Amtswegen muss dem zunächst nachgegangen werden.
Die Frage war:
- war die Anzeige von der EX initiiert oder ist das eine Standard-Procedure beim Jugendamt, die alle bekommen wenn sie nicht oder zu wenig zahlen.
Auf der anderen Seite könnte man das auch als Einladung verstehen:
- Verfahren wird eingestellt, da tatsächlich nichts zu holen ist (unabhängig in welcher Fase der Ermittlung / Prozesses)
- das Ergebnis sodann als Vorlage für die Anpassung des aktuellen und zukünftigen Unterhaltes nehmen durch Änderungsklage
---> da durch Ermittlung zu §170 Mangelfall nachgewiesen worden ist ;-)