12-11-2021, 09:27
Zu 2.: ja, du kannst die Herausgabe des Titels verlangen beim Ende der Beistandschaft. Kurzer Brief eines Anwalts hierzu ans Jugendamt sollte genügen.
Zu 1.: Wer hat damals den Vergleich mitgetragen? Die Kindsmutter? Dann muss die auch im Besitz des Titels sein.
Zu 1.: Wer hat damals den Vergleich mitgetragen? Die Kindsmutter? Dann muss die auch im Besitz des Titels sein.
Bibel, Jesus Sirach 8.1