12-11-2021, 09:28
1. Der gerichtliche Vergleich IST der Titel. Auch Gerichtsbeschlüsse sind das.
2. Das Schriftstück auf dem der Vergleich festgehalten wurde ist nichts wert. Du kannst hingegen die Bestätigung verlangen, dass keine Schuld mehr vorliegt.
2. Das Schriftstück auf dem der Vergleich festgehalten wurde ist nichts wert. Du kannst hingegen die Bestätigung verlangen, dass keine Schuld mehr vorliegt.