23-11-2021, 16:44
Den Beschluss hast du schon. Du hast doch die Anträge der Gegenseite vor dem Verfahren bekommen. Die sind jetzt beschlossen worden. So ist das bei einem Versäumnisurteil, wie schon weiter oben gesagt.
ALG 2 kriegt man nicht einfach so. Erstmal kriegst du ALG 1 nach einer Sperrfrist, weil du gekündigt hast. Dorthin schicken die dich, in den ALG 1 Bezug, wenn du Geld vom ALG 2 Träger willst. Und nach ALG 1 wird man dich seitens des ALG 2 Trägers schnell in Massnahmen und Bewerbungen pressen, wenn du nicht alles mitmachst kürzen dir dir alles. Eigentlich weisst du das alles selbst schon.
Aufstocker wäre eleganter und zielführender gewesen. Das ist jetzt wohl auch zerschossen, weil die sicher kein Versäumnisurteil anerkennen. Dann heisst es, du hast das freiwillig zugelassen.
Von 1100 werden wahrscheinlich 200-250 EUR gepfändet. Grundlos kündigen könnte dich wirklich in Gefahr einer Verurteilung nach §170 StGB bringen.
ALG 2 kriegt man nicht einfach so. Erstmal kriegst du ALG 1 nach einer Sperrfrist, weil du gekündigt hast. Dorthin schicken die dich, in den ALG 1 Bezug, wenn du Geld vom ALG 2 Träger willst. Und nach ALG 1 wird man dich seitens des ALG 2 Trägers schnell in Massnahmen und Bewerbungen pressen, wenn du nicht alles mitmachst kürzen dir dir alles. Eigentlich weisst du das alles selbst schon.
Aufstocker wäre eleganter und zielführender gewesen. Das ist jetzt wohl auch zerschossen, weil die sicher kein Versäumnisurteil anerkennen. Dann heisst es, du hast das freiwillig zugelassen.
Von 1100 werden wahrscheinlich 200-250 EUR gepfändet. Grundlos kündigen könnte dich wirklich in Gefahr einer Verurteilung nach §170 StGB bringen.