(24-11-2021, 22:32)p__ schrieb: Umstritten. Versuchen würde ich auf jeden Fall, dass sie in die Familienversicherung geht. Kostet nichts.
Und was, wenn die liebe Mami dem Kind den Floh ins Ohr gesetzt hat, dass nur in der PKV eine tolle ärztliche Behandlung möglich ist und das Kind darauf besteht ?
Ohne KV lassen bis zu einer gerichtlichen Entscheidung ? M.E. hängt es davon ab, wie hoch die PKV Beiträge fürs Kind sind und ob man sich das leisten kann und will ...
Ich hab mich mit meiner Exe geeinigt, dass beide im Rahmen des Volljährigenunterhalts die Hälfte der PKV bis zum Studienabschluss übernehmen - einfach mit dem Argument,
dass Anwaltskosten in einem möglichen Verfahren beidseitig teurer wären als die jeweilige Beitragshöhe ... wenngleich ich zugeben muss, dass die Diskussion in meinem Fall nicht so
gravierend ist, weil die PKV Kosten nicht sonderlich hoch sind.
Solange Deine Tochter allerdings noch keinen allgemeinbildenden Schulabschluss hat gilt sie als privilegiert - und da hättest Du vermutlich eh gerichtlich schlechte Karten aufgrund des seinerzeitigen unsäglichen Urteil des OLG Koblenz, nachdem es ja ehemals privatversicherten Kindern nicht zuzumuten ist, im Trennungs-/Scheidungsfall in die GKV von der lieben Mami zu wechseln... Deshalb war sie ja die ganze Zeit bis zum 18sten auch bei Dir privat krankenversichert ....
Den Überschuss an die Ex überweisen würde ich einstellen bzw. ablehnen mit dem Argument, dass das Kind volljährig ist und damit eigenständig verantwortlich für die Krankenversicherung ist..
Das hat nix mit der Dauer des Scheidungsverfahrens zu tun, sondern mit der eingetretenen Volljährigkeit Deines Kindes ...
Gruß ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )