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Kind 18 Jahre, Krankenversicherung ?
#5
Bevor man einen Richter mit dieser Frage bemüht, der erst einmal selbst von Versicherungsrecht so viel Ahnung hat wie eine Kuh vom Eierlegen, rate ich Dir, erst einmal stichhaltig zu prüfen, ob es die Möglichkeit überhaupt gibt, in die Failienversicherung zu wechseln.

Denn die Voraussetzungen, von einer PKV in die GKV zu wechseln sind streng und eigentlich auch konkret formuliert.

Hinzu kommt - ich vermute Deine Tochter macht noch Abi o.ä. - dass Deine Tochter nun 18 ist. Erst einmal haben wir also nun andere Grundlagen in Sachen Unterhalt zu beachten. So ist es eher wahrscheinlich, dass nach einer erfolgten Quotierung unter Miteinbeziehung beider Gehälter (Also Deines und das der Mutter) der PKV Beitrag weiterhin zu zahlen ist UND dieser sodann Aufteilung finden müsste im rahmen des neu zu berechnenden Kindesunterhaltes.

Die Möglichkeit eines Wechsels zur GKV sehe ich nämlich gar nicht. Alleine die Tatsache, dass Deine Tochter in die GKV-Vers. KÖNNTE, heißt nicht zwingend, dass die GKV sie nun dort hinein lässt. Die seinerzeitige Voraussetzung, dass das Kind überhaupt in die PKV KANN, war die, dass Du einerseits mehr verdientest als die Mutter und andererseits Du über der Beitragsbemessungsgrenze gelegen hast ODER selbständig tätig warst UND darin mehr Geld verdient hast als Deine Ex.

Gerade hieraus ergab sich die Situation, dass du insb. wegen des schwachsinnigen Urteils des OLG Koblenz zur Aufrechterhaltung der PKV Deines Kindes verpflichtet wurdest (oder verpflichtet worden wärest), obwohl das Kind eigentlich schon seinerzeit in die Familienversicherung der Mutter gehört hätte.

An diesen Voraussetzungen hat sich im Grunde m.E. nichts geändert, nur weil das Kind nun 18 geworden ist, weil es nach wie vor noch priviligiert ist und Kindergeldberechtigt ist.
Die Voraussetzung zu einem möglichen Wechsel sehe ich nur, wenn

1. Das Kind eine Ausbildung beginnt, bezüglich derer das Kind zwangsläufig in die GKV muss
2. Das Kind ein Studium beginnt und dann das Recht hätte, in die GKV zu wechseln, was es aber nicht muss, denn es gibt für Studenten auch die Möglichkeit der PKV

Das heißt, dass das 18. LJ an sich nicht alleine für sich einen Wechsel in die GKV begründet, selbst dann nicht, wenn das Kind es wollte.
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RE: Kind 18 Jahre, Krankenversicherung ? - von Nappo - 25-11-2021, 10:59

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