25-11-2021, 13:02
Zitat:Umgangsrecht für Großeltern und Geschwister - auch zu vernachlässigen?
Alles längst da: § 1685 BGB, Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen.
Großeltern und Geschwister sowie Bezugspersonen des Kindes. Und noch einige andere Sachen in dieser Koalitionsvereinbarung sind auch schon da.
Die Diskrepanz zwischen diesem Geschwafel und der tatsächlichen Ausgestaltung sowie Durchsetzung des Umgangsrechts in Deutschland sollte zumindest ein paar Trennungsvätern in den letzten 50 Jahren so ganz langsam aufgefallen sein. Das halbe Forum handelt auch davon.
Und nun die entscheidende Frage: Meinst du, durch weitere Inflation des genannten Geschwafels wird etwas anders? Grosseltern in Zukunft vor Geschwistern nennen, noch irgendwelche Co-Mütter und Stiefgrosseltern des Samenspenders oder die Schwester der Eizellenlieferantin dazunehmen? Oder meinst du, die Durchsetzung dieser bereits in der Vergangenheit bestehenden Regelungen wäre relevant?