26-11-2021, 15:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-11-2021, 15:51 von Durchschnitt072.)
Hey Leute, Ich habe gerade einen Brief vom Amtsgericht im Briefkasten gehabt. Kein gelber Brief sondern ein ganz normaler. Im Wortlaut: Antragssteller: XXX gegen XXX wegen Kindesunterhalt hat das Amtsgericht XXX durch die Direktorin des Amtsgerichtes XXX am 16.11.2021 beschlossen:
1. Die mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet.
2. Neuer Termin zur mündlichen Verhandlung wird anberaumt auf: 07.12.2021 13:00 Uhr Saal XXX
3. Die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung war erforderlich, da derzeit noch keine ordnungsgemäße Ladung erfolgt, da nur der Antragsgegner selbst aber nicht seine Verfahrensbevollmächtigte geladen worden ist. Zwar hat die Bevollmächtigte das Mandat niedergelegt. Allerdings gilt die Prozessvollmacht gemäß § 87 Abs. 1 ZPO solange fort, bis sich ein neuer Verfahrensbevollmächtigter bestellt hat, was hier nicht der Fall war.
Eigentlich müsste ich doch wegen nicht erscheinen ein Versäumnisbeschluss bekommen oder heißt das jetzt wirklich wenn ich nie einen neuen Verfahrensbevollmächtigen nenne wird nie ein Beschluss erlassen?
1. Die mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet.
2. Neuer Termin zur mündlichen Verhandlung wird anberaumt auf: 07.12.2021 13:00 Uhr Saal XXX
3. Die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung war erforderlich, da derzeit noch keine ordnungsgemäße Ladung erfolgt, da nur der Antragsgegner selbst aber nicht seine Verfahrensbevollmächtigte geladen worden ist. Zwar hat die Bevollmächtigte das Mandat niedergelegt. Allerdings gilt die Prozessvollmacht gemäß § 87 Abs. 1 ZPO solange fort, bis sich ein neuer Verfahrensbevollmächtigter bestellt hat, was hier nicht der Fall war.
Eigentlich müsste ich doch wegen nicht erscheinen ein Versäumnisbeschluss bekommen oder heißt das jetzt wirklich wenn ich nie einen neuen Verfahrensbevollmächtigen nenne wird nie ein Beschluss erlassen?