01-12-2021, 16:00
Naja, "p" hat mal wieder die Links, bei denen ich mich am Kaffee verschluckt habe. Man fragt sich, ob das Bösartigkeit oder Blödheit ist. In Unserem Lande muss man mit dem Ersteren immer rechnen und mit dem Zweiteren immer mehr...
@Sixteen Tons: Nein, der Schuldner muss im Insolvenzrecht nicht nachweisen, dass er den Unterhalt nicht vorsätzlich nicht gezahlt hat. Er gibt nur die Schulden an. Die Gläubiger haben nach erfolgtem Eröffnungsbeschluss die Möglichkeit, ihre Forderungen nochmals anzumelden/zu berichtigen oder Einreden vorzutragen. Erst dann, hat der Schuldner wiederum die Möglichkeit, darauf eine Stellungnahme abzugeben.
Die Sache mit den Erwerbsbemühungen ist eine grundsätzliche Obliegenheit in der InsO. wenn während der InsO z.B. jemand arbeitslos wird, muss er das natürlich vermelden. I.d.R. steigen Dir heute die Arbeitsämter so schnell auf´s Dach, dass die Leute sich recht schnell wieder was Neues zu suchen. Das Ganze ist nach meiner Erfahrung auf eher etwas lasch gehandhabt, weil die Treuhänder/InsO-Anwälte an Verbraucherinsolvenzverfahren nichts verdienen. wenn denen nicht gerade etwas eindeutiges auf den Schoß fällt, rühren die sich kaum. Aber auch hier gilt: Jeder Treuhänder tickt anders.... Vorsicht ist da immer geboten!
@Sixteen Tons: Nein, der Schuldner muss im Insolvenzrecht nicht nachweisen, dass er den Unterhalt nicht vorsätzlich nicht gezahlt hat. Er gibt nur die Schulden an. Die Gläubiger haben nach erfolgtem Eröffnungsbeschluss die Möglichkeit, ihre Forderungen nochmals anzumelden/zu berichtigen oder Einreden vorzutragen. Erst dann, hat der Schuldner wiederum die Möglichkeit, darauf eine Stellungnahme abzugeben.
Die Sache mit den Erwerbsbemühungen ist eine grundsätzliche Obliegenheit in der InsO. wenn während der InsO z.B. jemand arbeitslos wird, muss er das natürlich vermelden. I.d.R. steigen Dir heute die Arbeitsämter so schnell auf´s Dach, dass die Leute sich recht schnell wieder was Neues zu suchen. Das Ganze ist nach meiner Erfahrung auf eher etwas lasch gehandhabt, weil die Treuhänder/InsO-Anwälte an Verbraucherinsolvenzverfahren nichts verdienen. wenn denen nicht gerade etwas eindeutiges auf den Schoß fällt, rühren die sich kaum. Aber auch hier gilt: Jeder Treuhänder tickt anders.... Vorsicht ist da immer geboten!