02-12-2021, 11:40
Ja, das reicht rechtlich. Krankheit brauchts gar nicht mehr dazu. Ist bei langen Ehen so, siehe § 1578b BGB.
Um das zu reformieren würde man wahrscheinlich viel Benzin und Hanfstricke brauchen, um die Ursachen angemessen und wirksam zu "behandeln". Von den fünf Parteien, die an der Macht waren und damit befasst waren ist keine davon abgewichen.
Um das zu reformieren würde man wahrscheinlich viel Benzin und Hanfstricke brauchen, um die Ursachen angemessen und wirksam zu "behandeln". Von den fünf Parteien, die an der Macht waren und damit befasst waren ist keine davon abgewichen.