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Kind 18 Jahre, Krankenversicherung ?
#6
volljährigkeit ändert nicht den versichertenstatus...
mithin wird die gkv der kindesmutter einer mitversicherung eurer tochter nicht entgegenstehen. wichtig ist die kündigungsfrist der pkv zu beachten um einen nahtlosen übergang in die gkv zu ermöglichen. 
kündigen in der pkv erst nach erhalt/zusage der gkv zur mitversicherung eurer tochter bei der km.

lg
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RE: Kind 18 Jahre, Krankenversicherung ? - von Michael Meiser - 04-12-2021, 23:02

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