05-12-2021, 18:29
Pauschale Antworten gibts da nicht. Ist immer dasselbe Pingpongspiel im Forum. Einer sagt "30 Jahre!". Der Andere sagt daraufhin "falsch, 3 Jahre!". Und umgekehrt. Weil sich jeder auf einen spezifischen Fall bezieht.
https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...?tid=12120
https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...?tid=10472
Am besten, wir reden nur noch in Beispielen über Verjährung um dieses Spiel abzukürzen.
Die 300 EUR, die du am ersten Geburtstag des Kindes nicht gezahlt hast obwohl frisch tituliert verjähren frühestens ab dem 21. Geburtstag des Kindes. Dann reicht jeweils ein Vollstreckungsversuch alle 3 Jahre und es verjährt nix bis zum 31. Geburtstag, denn der zugrundeliegende Titel gilt 30 Jahre ab Unterschrift. Danach könnt ihr raten :-)
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Am besten, wir reden nur noch in Beispielen über Verjährung um dieses Spiel abzukürzen.
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