06-12-2021, 15:45
Der Umgangsausschluss passierte wegen Entfremdung. In dieser Situation löst man das nicht mit hinziehen auf. Das würde sogar den Gegendruck verschärfen. Es kommt dann blitzschnell ein Annäherungsverbot obendrauf, mitbasierend auf dem Umgangsausschluss.
Erst muss der Umgangsausschluss weg oder wenigstens ergänzt werden. Ich weiss nicht, was im Beschluss steht. Aber ein unbefristeter Umgangsausschluss ohne sehr gute Begründung (die auch dauerhaft gelten muss) und ohne Massnahmen, wieder die Voraussetzungen für Umgang zu schaffen ist in den höheren Instanzen selten haltbar. Das sind Rechtsfehler. Sollte das geknackt werden, ist ein Umzug zumindest nicht mehr schädlich. Vor Ort zu sein bringt vor allem etwas, wenn aus Umgang mehr Umgang werden soll. Davon ist DerU noch Lichtjahre entfernt.
Erst muss der Umgangsausschluss weg oder wenigstens ergänzt werden. Ich weiss nicht, was im Beschluss steht. Aber ein unbefristeter Umgangsausschluss ohne sehr gute Begründung (die auch dauerhaft gelten muss) und ohne Massnahmen, wieder die Voraussetzungen für Umgang zu schaffen ist in den höheren Instanzen selten haltbar. Das sind Rechtsfehler. Sollte das geknackt werden, ist ein Umzug zumindest nicht mehr schädlich. Vor Ort zu sein bringt vor allem etwas, wenn aus Umgang mehr Umgang werden soll. Davon ist DerU noch Lichtjahre entfernt.