13-12-2021, 09:53
§ 11 Abs. 1 BORA
(1) Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, das Mandat in angemessener Zeit zu bearbeiten und den Mandanten über alle für den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen unverzüglich zu unterrichten.
https://www.klugo.de/ratgeber/anwalt-wechseln
Aus dem Link: Wenn Sie vorhaben, den Anwalt zu wechseln, legen Sie sich gute Argumente dafür bereit. Insbesondere wenn Sie eine Verfahrenskostenhilfe erhalten, sollte ein objektiv überzeugender Grund für den Anwaltswechsel vorliegen.
Klären Sie vor der Kündigung des Mandats, ob Ihnen die Verfahrenskostenhilfe auf bei einem anderen Anwalt gewährt wird. Das muss nicht zwingend der Fall sein.
Soll die Hausangelegenheit wirklich im Rahmen der Scheidung abgewickelt werden? Das kann ein Scheidungsverfahren erheblich verlängern und weitere hohe Kosten aufwerfen. Die Regelungen bezüglich einer gemeinsamen Immobilie, sind nicht zwingend im Scheidungsverfahren zu klären.
Ein Gutachter ist sehr teuer! Die Bewertung durch einen Immobilienmakler, der auch realistischer Verkaufspreise benennen kann, ist durchaus günstiger und umsonst, wenn man ihn mit dem Verkauf des Hauses beauftragt.
(1) Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, das Mandat in angemessener Zeit zu bearbeiten und den Mandanten über alle für den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen unverzüglich zu unterrichten.
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Aus dem Link: Wenn Sie vorhaben, den Anwalt zu wechseln, legen Sie sich gute Argumente dafür bereit. Insbesondere wenn Sie eine Verfahrenskostenhilfe erhalten, sollte ein objektiv überzeugender Grund für den Anwaltswechsel vorliegen.
Klären Sie vor der Kündigung des Mandats, ob Ihnen die Verfahrenskostenhilfe auf bei einem anderen Anwalt gewährt wird. Das muss nicht zwingend der Fall sein.
Soll die Hausangelegenheit wirklich im Rahmen der Scheidung abgewickelt werden? Das kann ein Scheidungsverfahren erheblich verlängern und weitere hohe Kosten aufwerfen. Die Regelungen bezüglich einer gemeinsamen Immobilie, sind nicht zwingend im Scheidungsverfahren zu klären.
Ein Gutachter ist sehr teuer! Die Bewertung durch einen Immobilienmakler, der auch realistischer Verkaufspreise benennen kann, ist durchaus günstiger und umsonst, wenn man ihn mit dem Verkauf des Hauses beauftragt.