13-12-2021, 14:34
Ich bräuchte mal Rat in die andere Richtung. Eine Freundin hat mich kontaktiert. Sie ist alleinerziehend, das Kind ist mittlerweile 4 Jahre alt. Der Erzeuger hat sich in den 4 Jahren kein einziges Mal gemeldet (nicht mal zum Geburtstag, Weihnachten usw.). Vor gut einer Woche hat sie Post von ihm bekommen, ob sie bereit wäre für ein Gespräch, um über ein Besuchsrecht zu diskutieren. Für sie bricht eine kleine Welt zusammen, da sie durch den Erzeuger psychisch sehr angegriffen fühlt und auf gar keinen Fall möchte, dass er das Kind sieht. In der Beziehung kontrollierte er sie permanent, sie musste immer Rechenschaft ablegen (Handy, Kleidung durchsucht), am Ende sperrte er sie sogar ein und war sehr aggressiv. Sie hat das aber leider nicht zur Anzeige gebracht, da er Polizist ist und sie daher Angst hatte. Nachdem sie sich von ihm getrennt hatte, schrieb er dem Jugendamt und ihrer Anwältin bitterböse Briefe, dass sie nicht fähig sei für eine Monogamie und er sich gar nicht sicher sein könne, dass dieses Kind von ihm sei usw.. Das hat er sogar über eidesstattliche Erklärungen gemacht usw. - also richtig großes Theater. An all diesen Behauptungen war natürlich nichts dran.
Sie hat jetzt natürlich Angst das er ein Besuchsrecht haben möchte, er hat kein Sorgerecht aber er könne so wie ich es gelesen habe auf ein Besuchsrecht klagen. Wie ist da eure Einschätzung, wenn sich ein Vater nach 4 Jahren erinnert, dass er ein Kind hat? wie urteilt ein Richter da?
Sie hat jetzt natürlich Angst das er ein Besuchsrecht haben möchte, er hat kein Sorgerecht aber er könne so wie ich es gelesen habe auf ein Besuchsrecht klagen. Wie ist da eure Einschätzung, wenn sich ein Vater nach 4 Jahren erinnert, dass er ein Kind hat? wie urteilt ein Richter da?