13-12-2021, 15:53
Schwer zu sagen. Möglicherweise wird der Richter erstmal begleiteten Umgang anordnen. Das die Mutter nicht wünscht, das der Vater
das Kind nicht sieht, ist für sich genommen kein Maßstab für das Kindeswohl. Das Kind ist erst vier und daher noch lange Zeit Kind.
Es gibt nicht nur ein Umgangsrecht, sondern auch eine Umgangspflicht. Vor diesem Hintergrund kann man den Vater nicht vom Umgang
ausschliessen, nur weil er sich seit Geburt bis heute nicht engagiert hat. Beurteilt wird ein prognostischer Zustand für die Zukunft mit Blick auf
das Kind und nicht Abwesenheit des Vaters der Vergangenheit. Da bekommen auch Knastbrüder Umgang.
Anders laufen kann das dann, wenn der begleitete Umgang schon statt findet.
Dann erklärt die Mutter, das der Vater während der Umgangszeiten alles falsch macht, um einen künftigen Umgangsausschluß zu provozieren.
das Kind nicht sieht, ist für sich genommen kein Maßstab für das Kindeswohl. Das Kind ist erst vier und daher noch lange Zeit Kind.
Es gibt nicht nur ein Umgangsrecht, sondern auch eine Umgangspflicht. Vor diesem Hintergrund kann man den Vater nicht vom Umgang
ausschliessen, nur weil er sich seit Geburt bis heute nicht engagiert hat. Beurteilt wird ein prognostischer Zustand für die Zukunft mit Blick auf
das Kind und nicht Abwesenheit des Vaters der Vergangenheit. Da bekommen auch Knastbrüder Umgang.
Anders laufen kann das dann, wenn der begleitete Umgang schon statt findet.
Dann erklärt die Mutter, das der Vater während der Umgangszeiten alles falsch macht, um einen künftigen Umgangsausschluß zu provozieren.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater