(13-12-2021, 17:50)ibu400 schrieb: Wenn der Richter begleiteter Umgang anordnet, ist es dann so das dieser irgendwann automatisch zu einem normalen Umgang wird oder müsste er für diesen wieder klagen? wer trägt bei so einer Klage die kosten`? 50/50?
Ziel ist der normale Umgang.
Der Richter wird einen begleiteten Umgang anordnen und nach einer bestimmten Zeit schauen, wie dieser funktioniert.
Läuft er gut, wird man nach und nach zu einem normalen Umgang kommen. Ein neue Klage ist nicht notwendig; meist wäre sie sogar kontraproduktiv.
Wenn der Vater tatsächlich schwierig ist, ist es wichtig, daß der Begleiter mit solchen Vätern Erfahrung hat und sie "im Griff hat". Ich kenne diese Probleme aus unserer VAFK-Gruppe. Zum Glück haben wir ein sehr erfahrenes Mitglied, das solche Fälle handhaben kann (aber selbst er kommt manchmal an seine Grenzen).
(13-12-2021, 17:50)ibu400 schrieb: Warum hat er sich dann in den ganzen 4 Jahren nicht gemeldet?
Keine Ahnung!
Meine Vermutung (!): Keiner hat ihm gesagt, wie wichtig er für das Kind ist, sondern sie haben ihn eher beglückwünscht, daß er die "Zicke" (also die Mutter) los ist.
Woher soll er wissen, daß das eine (Vaterschaft) nichts mit dem anderen (Ex-Partnerschaft) zu tun hat?
(13-12-2021, 17:50)ibu400 schrieb: Sie schickt ihm jeden Monat an eine hinterlegte E-Mail-Adresse Bilder und einen Bericht zur Entwicklung des Kindes, ...
Klingt gut, wenn sie das wirklich so macht. Finde ich sehr positiv.