14-12-2021, 10:43
Da nun die Tabellenstufen erweitert wurden, könnte das durchaus Anlass genug sein, dich erneut anzugehen, zumal sich dein Unterhalt damit sehr kräftig erhöhen wird.
Mit den neuen Stufen schreitet die Amerikanisierung des Systems fort, das irren Unterhalt urteilt, wenn der Vater was hat. Da geht es nach dem Motto eines Lottogewinns und einer Art grenzenlosem Schadenersatz, losgelöst von den Bedürfnissen des Kindes. Ich habe sowieso oft den Eindruck, die Juristen bilden sich hauptsächlich über US-amerikanische Schrottserien fort, passt auch zu denen Niveau. Der letzte Müll, der dort zu sehen ist wird dann zu "das können wir ja auch machen".
Damit dürfte auch der letzte Rest der Erosion des §1610 BGB abgeschlossen sein, den die Juristen in jahrzehntelanger mühevoller Kleinarbeit zerhackt und ins Gegenteil haben. Dort steht über das Mass des Kindesunterhalts: "Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des Bedürftigen". Und dass der Unterhalt "den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf, bei einer der Erziehung bedürftigen Person auch die Kosten der Erziehung" umfasst.
Was wurde draus? "Lebensstellung des Bedürftigen" = "ausschliesslich Einkommen des abwesenden Vaters". Diesen Lügenhaken muss man erst mal schlagen. Und wieso ist Vorbildung, Erziehung teurer, wenn der 500km entfernt wohnende Trennungsvater mehr Geld verdient? Wieso geht das rauf bis über 1000 EUR, was hat das noch mit dem ganz klar im BGB formulierten "Lebensbedarf" zu tun? Schon die alte Tabelle hatte mehrere krasse Logikfehler, die Neue ist nur noch lächerlich.
Das spüren sogar die Familienrechtler selber. Hatten wir hier: https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...?tid=13063 . Die gehen in offene Opposition zum BGB, weil sie in den Gerichtssälen merken, wie die Akzeptanz ihrer "Rechts"sprechung zum Teufel geht.
Mit den neuen Stufen schreitet die Amerikanisierung des Systems fort, das irren Unterhalt urteilt, wenn der Vater was hat. Da geht es nach dem Motto eines Lottogewinns und einer Art grenzenlosem Schadenersatz, losgelöst von den Bedürfnissen des Kindes. Ich habe sowieso oft den Eindruck, die Juristen bilden sich hauptsächlich über US-amerikanische Schrottserien fort, passt auch zu denen Niveau. Der letzte Müll, der dort zu sehen ist wird dann zu "das können wir ja auch machen".
Damit dürfte auch der letzte Rest der Erosion des §1610 BGB abgeschlossen sein, den die Juristen in jahrzehntelanger mühevoller Kleinarbeit zerhackt und ins Gegenteil haben. Dort steht über das Mass des Kindesunterhalts: "Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des Bedürftigen". Und dass der Unterhalt "den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf, bei einer der Erziehung bedürftigen Person auch die Kosten der Erziehung" umfasst.
Was wurde draus? "Lebensstellung des Bedürftigen" = "ausschliesslich Einkommen des abwesenden Vaters". Diesen Lügenhaken muss man erst mal schlagen. Und wieso ist Vorbildung, Erziehung teurer, wenn der 500km entfernt wohnende Trennungsvater mehr Geld verdient? Wieso geht das rauf bis über 1000 EUR, was hat das noch mit dem ganz klar im BGB formulierten "Lebensbedarf" zu tun? Schon die alte Tabelle hatte mehrere krasse Logikfehler, die Neue ist nur noch lächerlich.
Das spüren sogar die Familienrechtler selber. Hatten wir hier: https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...?tid=13063 . Die gehen in offene Opposition zum BGB, weil sie in den Gerichtssälen merken, wie die Akzeptanz ihrer "Rechts"sprechung zum Teufel geht.