14-12-2021, 12:26
(13-12-2021, 19:01)p__ schrieb: Mein Rat ist nach wie vor, persönlichen Kontakt nicht zuzulassen, kein Whatsapp, nichts. Sie muss und sollte sich nichts von ihm anhören. Kontakt nur über Anwalt. Bei der Organisation des betreuten Umgangs geht man übers Jugendamt.
Sehe ich genauso.
Wenn ein vernünftiger Kontakt der Eltern untereinander nicht möglich ist, kann auf diesem Weg trotzdem der Kontakt zwischen Kind und Vater sichergestellt werden.