15-12-2021, 18:46
(13-12-2021, 18:00)Simon ii schrieb:(13-12-2021, 17:50)ibu400 schrieb: Warum hat er sich dann in den ganzen 4 Jahren nicht gemeldet?
Meine Vermutung (!): Keiner hat ihm gesagt, wie wichtig er für das Kind ist, sondern sie haben ihn eher beglückwünscht, daß er die "Zicke" (also die Mutter) los ist.
Woher soll er wissen, daß das eine (Vaterschaft) nichts mit dem anderen (Ex-Partnerschaft) zu tun hat?
Ernsthaft?, er braucht 4 Jahre und 48 monatliche Erinnerungen mit Bild und Text seines Kindes um zu begreifen das er ein Kind hat? ... wenn der Erzeuger 4 Jahre braucht um zu begreifen, dass er ein Kind hat, sollte man der Mutter vielleicht die gleiche Zeit geben um mit dieser neuen Erkenntnis des Vaters umzugehen, wäre ja nur fair.
Zitat:Was genau fürchtet sie, wenn betreuter Umgang stattfindet? Normalerweise ist man da in einem Spielzimmer, vielleicht ein Aussenbereich, eine Betreuerin schwirrt auch herum. Die Mutter kommt, gibt das Kind ab und geht. Wie im Kindergarten. Zeitversetzt darf der Vater kommen. Und dann alles umgekehrt.
an dem Punkt "Interesse des Vaters" war man ja kurz nach der Vaterschaftsanerkennung durch das Gericht. Man hat Termine zum Umgang mit dem Jugendamt vereinbart und er ist dann eben nicht gekommen, sondern hat seitenweise Briefe geschrieben, warum er das nicht tun kann.
Größte und unbegründete Angst bei ihr ist natürlich, dass ihr das Kind weggenommen wird und das Kind gleich nach kurzer Zeit für ganze Wochenenden zum Vater muss. Diese Angst konnte ihr die Anwältin in einem Termin gestern nehmen und sie wäre jetzt zu einem begleiteten Umgang bereit, sollte dieser regelmäßig stattfinden.
Sollte der Vater auch diesmal wieder nicht liefern, ist das Thema bei ihr aber endgültig durch.
Eine bittere Erkenntnis für jeden normalen Arbeiter, wenn man wie in diesem Fall Beamter ist bekommt man für das Kind 120 Euro Familienzuschuss, zusätzlich zum anteiligen Kindergeld. Heißt er hat effektiv in Stufe 1 und 0-5 Jahre, 174 Euro zahlen müssen.