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Ex droht nach Kürzung TU
#2
Der Zweitwohnsitz ist unvermeidlich, die Mehrkosten müssen berücksichtigt werden, vor allem da du immer noch sehr viel zahlst und kein Mangelfall bist. Die Kosten doppelter Haushaltsführung sind in voller Höhe abzuziehen, weil sie belegbar und beruflich veranlasst sind. Dafür gibt es auch eine Reihe von Musterurteilen, z.B. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.02.2021 - 6 UF 160/20. Eventuelle steuerliche Vorteile dadurch müssen aber auch berücksichtigt werden, die erhöhen dein Einkommen wieder.

Natürlich kann es sein, dass Jugendamt und auch ein Familienrichter das anders sehen, aber auf diesen Punkt würde ich bestehen und ihn auch standhaft durchfechten. Diskussionen über die Wohnkostenhöhe, Behauptungen über eine zu grosse Wohnung würde ich da auch nicht zulassen. Die örtlichen Mieten lassen sich auch leicht nachweisen.

Ein Titel wird sowieso auf dich zukommen, da brauchst du keine Rücksicht drauf zu nehmen. Sofern du ihn auf 18 Jahre Kindesalter befristest ist das nicht mit weiteren Verlusten für dich verbunden. Es kann sogar günstiger sein, den Titel freiwillig zu erstellen, und zwar dann wenn du verklagt wirst. Nicht nur wegen der Verfahrenskosten, sondern weil der Richter sich weigern wird, ihn zu befristen. Besteht aber schon ein Titel, kriegt er das nicht mehr so leicht rein, sondern ändert nur die Höhe ab.
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Ex droht nach Kürzung TU - von emre - 18-12-2021, 13:26
RE: Ex droht nach Kürzung TU - von p__ - 18-12-2021, 13:59
RE: Ex droht nach Kürzung TU - von emre - 18-12-2021, 14:19

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