18-12-2021, 14:19
Danke für die Information mit dem Zweitwohnsitz. Ich werde es aufjedenfall darauf ankommen lassen, da der KU auch nach Berücksichtigung meiner Kosten nicht in die Nähe des Mindestunterhalt kommt oder gar darunter rutscht.
Ich denke, ich werde nach der Berechnung des Jugendamts eine Gegenberechnung durch meinen Anwalt vornehmen lassen und diesen Betrag in einem befristeten Titel bis 18 bestätigen und dem Jugendamt vorlegen. So wie in den FAQ gelesen habe, würde es dann bei einer Klage nur um die Differenz gehen, wodurch die Verfahrenskosten geringer ausfallen.
Über weitere Hinweise und Meinungen freue mich mich sehr
Ich denke, ich werde nach der Berechnung des Jugendamts eine Gegenberechnung durch meinen Anwalt vornehmen lassen und diesen Betrag in einem befristeten Titel bis 18 bestätigen und dem Jugendamt vorlegen. So wie in den FAQ gelesen habe, würde es dann bei einer Klage nur um die Differenz gehen, wodurch die Verfahrenskosten geringer ausfallen.
Über weitere Hinweise und Meinungen freue mich mich sehr