18-12-2021, 20:23
3. Ein Gutachten wäre sauteuer. Ausserdem bist du es, der nachweisen muss, nicht das Gericht, die Gegenseite muss dir etwas nachweisen. Wenn du psychisch argumentierst, kannst du anführen was dir wichtig erscheint, z.B. Bescheinigungen und Klinikaufenthalte in einer Psychoeinrichtung. Irgendeinen ärztlichen Schrieb mit "depressiver Verstimmung" oder so wird der Richter wegwischen.
4. Der Tip gilt noch. Das Auflaufen von Schulden wirds nicht verhindern, aber wenn du nichts zahlst und du wirklich nur minimales Einkommen hast, ist Unterhaltspflichtverletzung eh kein Thema.
7. Ja. Das läuft normalerweise umgekehrt. Der GV kommt nicht mal, sondern lässt dich zur Vermögensauskunft antanzen. Dort sind solche Gegenstände anzugeben. Das ausgefüllte Formular erhält die Gläubigerin. Hast du mal deine Goldmünzensammlung vorgezeigt, um deine Flamme gebührend zu beeindrucken, wird sie dann deine Auslassung sehen und du bist auch noch wegen Betrug dran. Darauf solltest du dich vorbereiten, besser früher wie später, das im Detail zu diskutieren führt hier zu weit, das sind Vollstreckungsdetails. Ich habe mein Zeug schnell verschwinden lassen und wer jetzt noch kommt, kriegt nur Spucke ins Gesicht. Die Schulden könnte ich sogar locker begleichen, tue ich aber nicht, im Gegenteil, ich versuche den Geldschaden noch zu maximieren und die Schulden werde ich vererben.
8. Ja. Die wollen was von dir. Eine der seltsamen intuitiven Fehlhaltungen von Vätern in unterhaltsrechtlichen Auseinandersetzungen ist zu glauben, durch Wohlverhalten würden die Figuren der Gegenseite irgendwie zu besänftigen sein, irgend etwas würde besser laufen. Du bist bei denen kein Mensch, sondern ein Unterhaltspflichtiger, Schuldig und Gegenstand einer maximalen Abernte. Du bist der, der den ganzen Mütterkindzauber bezahlen soll. Auch jetzt wieder: Das mag sich übertrieben und zugespitzt anhöhren, aber jeder der da drinsteckt weiss es.
4. Der Tip gilt noch. Das Auflaufen von Schulden wirds nicht verhindern, aber wenn du nichts zahlst und du wirklich nur minimales Einkommen hast, ist Unterhaltspflichtverletzung eh kein Thema.
7. Ja. Das läuft normalerweise umgekehrt. Der GV kommt nicht mal, sondern lässt dich zur Vermögensauskunft antanzen. Dort sind solche Gegenstände anzugeben. Das ausgefüllte Formular erhält die Gläubigerin. Hast du mal deine Goldmünzensammlung vorgezeigt, um deine Flamme gebührend zu beeindrucken, wird sie dann deine Auslassung sehen und du bist auch noch wegen Betrug dran. Darauf solltest du dich vorbereiten, besser früher wie später, das im Detail zu diskutieren führt hier zu weit, das sind Vollstreckungsdetails. Ich habe mein Zeug schnell verschwinden lassen und wer jetzt noch kommt, kriegt nur Spucke ins Gesicht. Die Schulden könnte ich sogar locker begleichen, tue ich aber nicht, im Gegenteil, ich versuche den Geldschaden noch zu maximieren und die Schulden werde ich vererben.
8. Ja. Die wollen was von dir. Eine der seltsamen intuitiven Fehlhaltungen von Vätern in unterhaltsrechtlichen Auseinandersetzungen ist zu glauben, durch Wohlverhalten würden die Figuren der Gegenseite irgendwie zu besänftigen sein, irgend etwas würde besser laufen. Du bist bei denen kein Mensch, sondern ein Unterhaltspflichtiger, Schuldig und Gegenstand einer maximalen Abernte. Du bist der, der den ganzen Mütterkindzauber bezahlen soll. Auch jetzt wieder: Das mag sich übertrieben und zugespitzt anhöhren, aber jeder der da drinsteckt weiss es.