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Informationspflicht beim verreisen gegenüber der KM
#8
Informieren muss sie dich wie umgekehrt auch nicht was sie mit dem Kind in ihrer zeit macht. Ob Kindergarten durch Urlaub ausfällt ist irrelevant, in deiner Zeit müsstest du das Kind auch nicht zum Kindergarten bringen wenn du was anderes vor hast. 
Wenn in deinen Zeiten öffters Krankheit vorgeschoben wird, solltest du von der Mutter ein Attest verlangen, dieses sollte eine Transport Unfähigkeit bescheinigen. Wird das Attest in der Praxis ausgestellt, kann es eigentlich nicht Transport Unfähig sein. Aber ohne Gerichts Beschluss welcher Ordnungsmitteln vorsieht, kann die Mutter sich fast alles erlauben.
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RE: Informationspflicht beim verreisen gegenüber der KM - von Ruffys - 01-01-2022, 22:40

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