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Hatte nach GewaltSchG Ruhe vor Exe - jetzt klagt sie auf Umgangspflicht
#2
Warum nicht mit den eigenen Waffen zum Gegenauschlag ausholen und behauptest bei der Anhörung, du seist tatsächlich drogenabhängig und siehst dich deshalb außerstande das Kind zu betreuen?

Im Übrigen war es bei dem von dir zitierten Gerichtsurteil so, dass die Kinder den Vater ausdrücklich sehen wollten. Wie soll das bei deinem Kind gehen, es kennt dich nicht einmal.
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RE: Hatte nach GewaltSchG Ruhe vor Exe - jetzt klagt sie auf Umgangspflicht - von mrsandman - 04-01-2022, 23:15

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