04-01-2022, 23:29
Willkommen im Forum. Und herzliches Beileid. Mit einer Borderlinerin als Ex, da hast du "das grosse Los" gezogen. Leider wird das mit so einer Person auch nicht so bald aufhören. Sie wird immer irgendwas am laufen haben, das gegen dich läuft.
Erstmal der Anwalt: Nein, brauchst du nicht. In einem Umgangsverfahren ist der entbehrlich. Nimm nur einen, wenn du vor Gericht sehr gehemmt bist. Als Mietmaul.
Das Verfahren selbst: Einen OLG-Beschluss zu nennen, heisst noch lange nicht, dass deswegen ihre Anträge durchgehen. Jeder Beschluss bezieht sich auf einen ganz konkreten Einzelfall und es gibt garantiert irgendwelche Unterschiede zwischen den vor dem OLG verhandelten Fall und dir.
Unterhalt, mehr als du müsstest: Stell das ab. Keinen Cent mehr als du müsstest. Mehr zu zahlen führt nicht zu Frieden, sondern zu Vorwürfen, du wolltest sie kaufen oder so was. Das Geld ist wirklich besser angelegt. Mehr Geld ist nur für bereits umgesetztes Wohlverhalten denkbar.
Überlege dir, ob es da nicht einen Mittelweg durch gibt. Immerhin hast du einen Antrag auf Gewaltschutz durchgebracht, eine reife Leistung als Vater. Damit ist eine äussert konflikthafte Elternsituation amtlich geworden. Du könntest Umgang mit Elternkontakt aus diesen Gründen ablehnen, aber Umgangstermine mit direkter Abholung in Schule/Kindergarten und dorthin zurückbringen offener gegenüberstehen. Borderliner wollen immer das Gegenteil, hast du ja schon gelernt. Gibts keinen Umgang, jammern sie darüber und verlangen Umgang. Gibts welchen und es läuft gut, drehen sie sofort durch und sehen sich bedroht, fangen an zu entfremden und das Kind zu manipulieren damit es den anderen Elternteil hasst. Läuft also Umgang bei dir, wird sie ihn mit einem weiteren Anfall wieder ausknipsen.
Das Ganze ist ein Affentheater, ein ständiger Sturm im Wasserglas, wie du ja schon erlebt hast. Das lässt sich einfach nicht ganz vermeiden. Eine Möglichkeit ist, sehr weit weg zu ziehen. Das ist auch ein harter Schnitt, aber verringt die Durchgriffsmöglichkeiten auf dich deutlich.
Erstmal der Anwalt: Nein, brauchst du nicht. In einem Umgangsverfahren ist der entbehrlich. Nimm nur einen, wenn du vor Gericht sehr gehemmt bist. Als Mietmaul.
Das Verfahren selbst: Einen OLG-Beschluss zu nennen, heisst noch lange nicht, dass deswegen ihre Anträge durchgehen. Jeder Beschluss bezieht sich auf einen ganz konkreten Einzelfall und es gibt garantiert irgendwelche Unterschiede zwischen den vor dem OLG verhandelten Fall und dir.
Unterhalt, mehr als du müsstest: Stell das ab. Keinen Cent mehr als du müsstest. Mehr zu zahlen führt nicht zu Frieden, sondern zu Vorwürfen, du wolltest sie kaufen oder so was. Das Geld ist wirklich besser angelegt. Mehr Geld ist nur für bereits umgesetztes Wohlverhalten denkbar.
Überlege dir, ob es da nicht einen Mittelweg durch gibt. Immerhin hast du einen Antrag auf Gewaltschutz durchgebracht, eine reife Leistung als Vater. Damit ist eine äussert konflikthafte Elternsituation amtlich geworden. Du könntest Umgang mit Elternkontakt aus diesen Gründen ablehnen, aber Umgangstermine mit direkter Abholung in Schule/Kindergarten und dorthin zurückbringen offener gegenüberstehen. Borderliner wollen immer das Gegenteil, hast du ja schon gelernt. Gibts keinen Umgang, jammern sie darüber und verlangen Umgang. Gibts welchen und es läuft gut, drehen sie sofort durch und sehen sich bedroht, fangen an zu entfremden und das Kind zu manipulieren damit es den anderen Elternteil hasst. Läuft also Umgang bei dir, wird sie ihn mit einem weiteren Anfall wieder ausknipsen.
Das Ganze ist ein Affentheater, ein ständiger Sturm im Wasserglas, wie du ja schon erlebt hast. Das lässt sich einfach nicht ganz vermeiden. Eine Möglichkeit ist, sehr weit weg zu ziehen. Das ist auch ein harter Schnitt, aber verringt die Durchgriffsmöglichkeiten auf dich deutlich.