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Hatte nach GewaltSchG Ruhe vor Exe - jetzt klagt sie auf Umgangspflicht
#8
(05-01-2022, 15:09)stayFather87 schrieb: Schau einfach mal wie die drauf ist, vielleicht ist die auch am Ende und braucht jetzt Unterstützung, welche sie woanders nicht bekommt?

Im Umgangsverfahren wird immer auch das Jugendamt geladen. Wenn es die Ex bereits bei den Helferindustrie überrissen hat, wird man das dann hören, allerdings muss man dazu anwesend sein. Deshalb könnte es sinnvoll sein, schon jetzt beim Jugendamt vorzusprechen und das Wasser zu testen. Offizieller, immer gut klingender Grund: Beratung hinsichtlich Elterneinigung. Wenn die sagen, mit der Mutter hatten wir in letzter Zeit gar nichts zu tun, wir wissen auch nichts über das Kind, dann wird Unterstützungsuche eher kein Grund sein können.

Wenn sie es nicht überreissen, kracht es bei Borderline-Müttern nicht oder spät. Das geht dann von den Kindern aus und findet im Verlauf der Pubertät statt. Viele Kinder in betreuten Wohngruppen stammen aus solchen "Familen". Die Hilfe des Vaters ist dann aber weder erwünscht noch hilfreich. Die Scherben kann er nicht mehr zusammenfügen, gibts ohnehin keine Beziehung zum Kind.

Jetzt ist das Kind 6, der Richter wird es vermutlich anhören. Die Mutter wird damit rechnen und könnte es entsprechend vorbereitet haben. BL machen das aber gerne so formelhaft, dass es bei einigen Richtern auffliegt und nicht mehr als Ausdruck des Kindeswillens gilt.
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RE: Hatte nach GewaltSchG Ruhe vor Exe - jetzt klagt sie auf Umgangspflicht - von p__ - 05-01-2022, 15:47

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