19-01-2022, 21:06
In dem unseligen BGH-Urteil (irgendwo in der Urteilssamlung) wird das Wechselmodell in eine starre 50/50 Betreuung gewungen. Bei 12/18 Tagen gibts zwar auch schon Auswirkungen auf den Unterhalt, sber ich rate strikt davon ab, dieses Fass jetzt schon aufzumachen. Schleiche dich entweder zu 15/15 und behalte das einige Monate bei oder festige wenigstens 12/18 mehrere Monate. Erst dann die Unterhaltskonsequenzen ziehen.
Wenn die Ex merkt, dass sie weniger bekommt, könnte sie Ärger machen und plötzlich bist du wieder Umgangsvater. Das Risiko dafür sinkt mit zunehmender Dauer des Betreuungsmodells. Es gilt dann als gefestigt und der Versuch es zu ändern ist leichter abzuwehren.
Wenn die Ex merkt, dass sie weniger bekommt, könnte sie Ärger machen und plötzlich bist du wieder Umgangsvater. Das Risiko dafür sinkt mit zunehmender Dauer des Betreuungsmodells. Es gilt dann als gefestigt und der Versuch es zu ändern ist leichter abzuwehren.