21-01-2022, 12:13
Ob das weitere Kind nun ein "Fehler" war oder nicht, sei mal dahingestellt. Dem Verwandten würde ich raten, einmal zum Anwalt zu gehen. 4 Jahre Studium hört sich für mich nicht nach einer durchschnittlichen Studienzeit für einen normalen Bachelorabschluss an. Und der Unterhaltsanspruch besteht nun mal nur für die Dauer der durchschnittlichen Studienzeit. Einkünfte der Tochter können z.B. auch ganz oder teilweise auf den Unterhaltsanspruch angerechnet werden. Er hat also Möglichkeiten, nimmt sie aber - aus welchem Grund auch immer- nicht wahr. Dafür kann man sie nicht allein verantwortlich machen.