22-01-2022, 20:24
Er muss ja eine gute Rente haben. Bafög ist vorrangig zu beantagen, der Freibetrag bei verheirateten Eltern liegt bei 2000 €, siehe https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__25.html
Liegt man drüber, fällt Bafög nicht weg, sondern verringert sich Stück für Stück. Es wird also auch dann billiger für die Eltern.
Wieso geht es deshalb nicht zu einem Anwalt? Oder verlangt die Mutter von ihm, dass er alles zahlt und er hat Schiss vor ihr?
Liegt man drüber, fällt Bafög nicht weg, sondern verringert sich Stück für Stück. Es wird also auch dann billiger für die Eltern.
Zitat:Der geht zu keinem Anwalt mehr, zumal die Mutter seine Zweitfrau, auf die er inzwischen angewiesen ist und ihn zukünftig pflegen muß.
Wieso geht es deshalb nicht zu einem Anwalt? Oder verlangt die Mutter von ihm, dass er alles zahlt und er hat Schiss vor ihr?