26-01-2022, 20:49
Hier ein Link der unten auflistet was in anderen Urteilen unter der Auskunftspflicht gefallen ist (ist aber trotzdem Einzelfallentscheidung): https://www.mayer-kuegler.de/auskunft-1686-bgb
Du kannst ohne Anwalt einen Antrag nach BGB 1686 beim Amtsgericht einreichen. Wenn eh keine Aussicht auf Besserung bzgl deinem Verhältnis zum Kind besteht kannst du das ruhig machen, hast ja nichts zu verlieren außer die Gerichtskosten. Die halten sich aber im Rahmen. Wenn du magst PN ich dir meinen anonymisierten Antrag als Vorlage.
Übrigens spielt GSR bei der Auskunftspflicht keine Rolle. Das wird auch ohne GSR geschuldet.
Du kannst ohne Anwalt einen Antrag nach BGB 1686 beim Amtsgericht einreichen. Wenn eh keine Aussicht auf Besserung bzgl deinem Verhältnis zum Kind besteht kannst du das ruhig machen, hast ja nichts zu verlieren außer die Gerichtskosten. Die halten sich aber im Rahmen. Wenn du magst PN ich dir meinen anonymisierten Antrag als Vorlage.
Übrigens spielt GSR bei der Auskunftspflicht keine Rolle. Das wird auch ohne GSR geschuldet.