27-01-2022, 23:01
Hallo
soweit ich das mitbekommen habe gilt, in der Praxis, bei Unterhaltsschulden nicht der Selbstbehalt von derzeit 1180,-
Ich bin noch, mindestens bis zur Volljährigkeit, 8,5 Jahre Unterhaltspflichtig und Unterhaltsschuldner in beachtlichem Ausmass.
Wie sind da die vielfältigen Erfahrungen was das Regime einem, bei Erwerbstaetigkeit, zum existieren lässt?
soweit ich das mitbekommen habe gilt, in der Praxis, bei Unterhaltsschulden nicht der Selbstbehalt von derzeit 1180,-
Ich bin noch, mindestens bis zur Volljährigkeit, 8,5 Jahre Unterhaltspflichtig und Unterhaltsschuldner in beachtlichem Ausmass.
Wie sind da die vielfältigen Erfahrungen was das Regime einem, bei Erwerbstaetigkeit, zum existieren lässt?