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Existenzminimum bei Unterhaltsschulden
#2
(27-01-2022, 23:01)Dassault schrieb: der Selbstbehalt von derzeit 1180,-

Es sind 1160 EUR für Erwerbstätige und 960 EUR für nicht Erwerbstätige. Rückstände aus titulierten Schulden können gepfändet werden, dabei vesuchen es die Gläubiger grundsätzlich nach §850d ZPO. Das bedeutet, dass einem in der Regel unter 900 EUR bleiben. §850c ZPO und die Pfändungstabelle gilt meistens nicht, bei Schulden älter wie ein Jahr behaupten die grundsätzlich, du hättest dich deiner Zahlungspflicht absichtlich entzogen, das must du erst mal widerlegen.

Wenn du erwerbstätig bist und hast kein hohes Einkommen, lass keine neuen Schulden auflaufen, sondern werde Aufstocker.
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RE: Existenzminimum bei Unterhaltsschulden - von p__ - 28-01-2022, 00:24

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