31-01-2022, 00:08
(29-01-2022, 20:55)Dassault schrieb:Zitat:Die Zahlungen für den laufenden monatlichen Unterhalt bekommst du aufgestockt.
Wie geht das? Wo muss ich mich da hinwenden und wie argumentieren. Gibts einen rechtlichen Anspruch?
Der rechtliche Anspruch hinsichtlich der Anerkennung der gesetzlich zu leistenden Unterhaltszahlungen als nicht zur Verfügung stehendes
Einkommen ergibt sich aus §11b Abs. 1 Satz 7 SGB II. Es muß allerdings ein Unterhaltstitel bestehen. Das ist Voraussetzung für die Anerkennung der Höhe der aus dem Titel zu zahlenden Beträge. Ohne Unterhaltsurkunde geht es so nicht
Wie das in der Praxis funktioniert, ist hier recht gut beschrieben:
Unterhalt zu Nulltarif (Kanzlei Prehn)
https://www.ra-koblenz.de/kategorie1/uki...index.html
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater