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Unterhaltsvorschuss - Rechtswahrungsanzeige
#1
Hallo,

ich frage hier fuer einen guten Freund der sich hier demnaechst auch anmelden wird. Er wohnt eigentlich im EU Ausland und ist dort selbststaendig. Seine Exe hat ihn vor ein paar Jahren in einer Ueberraschungsaktion verlassen und ist mit dem gemeinsamen Kind nach Deutschland abgehauen. Jetzt ist mein Bekannter im Rahmen seiner selbststaendigen Taetigkeit sozusagen voruebergehend auf "Montage" in Deutschland und hat an seiner deutschen Adresse ein Schreiben (Rechtswahrungsanzeige) des Landesamt Finanzen der Abteilung "Rueckgriff Unterhaltsvorschuss" erhalten. Dort wird ihm mitgeteilt, dass sein Kind seit 2019 Leistungen nach dem UVG erhaelt weil er keine Unterhaltszahlungen leistet. Er wird 1. aufgefordert (mit einem Fragebogen) Auskunft ueber sein Einkommen zu leisten und 2. zur Rueckzahlung des bisher gezahlten Vorschusses. Dies ist das erste Schreiben was er betr. Kindesunterhalt erhalten hat.

So wie ich das bisher hier mitbekommen habe, ist er ja verpflichtet Auskunft zu geben aber nicht dazu das Formular zu benutzen. Ausserdem wurde hier immer geschrieben, dass manN erst ab Aufforderung verpflichtet ist zu zahlen. D.h. doch dass die Forderungen nach Rueckzahlung des in der Vergangenheit bezahlten Unterhaltsvorschusses nicht gerechtfertigt sind. Ist das so richtig?
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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Unterhaltsvorschuss - Rechtswahrungsanzeige - von kay - 01-02-2022, 19:55

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