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Unterhaltsvorschuss - Rechtswahrungsanzeige
#3
(01-02-2022, 19:55)kay schrieb: Jetzt ist mein Bekannter im Rahmen seiner selbststaendigen Taetigkeit sozusagen voruebergehend auf "Montage" in Deutschland und hat an seiner deutschen Adresse ein Schreiben (Rechtswahrungsanzeige) des Landesamt Finanzen der Abteilung "Rueckgriff Unterhaltsvorschuss" erhalten. 


Woher weiß diese Behörde, dass sich dein Bekannter derzeit in Deutschland aufhält? Wurde das Schreiben mit Zustellurkunde zugestellt oder einfach so in den Briefkasten geworfen "auf Verdacht"?. Kann die Behörde wissen, dass dein Bekannter dieses Schreiben überhaupt erhalten hat? Es liegt der Verdacht nahe, dass die Behörde "einfach so" mal, evtl. wegen drohender Verjährung, einen Brief als Versuchsballon losschickt. Antwortet der Angeschriebene - Bingo! Antwortet er nicht, hat er das Schreiben nie erhalten - und die Verjährung wird nicht gehemmt.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Unterhaltsvorschuss - Rechtswahrungsanzeige - von Austriake - 02-02-2022, 09:18

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