03-02-2022, 21:55
Kindesunterhalt verjährt grundsätzlich erst mit dem Erreichen des vollendeten 21. Lebensjahres.
Daneben gibts je nach genauer Lage der Dinge alles, ein Jahr, drei Jahre, 30 Jahre. So sind titulierte Rückstände erst nach 30 Jahren verjährt. Und dann gibts noch Verwirkung, die aber im Zuge der fortschreitenden Unterhaltsmaximierungsanstrengungen so gut wie abgeschafft ist.
Daneben gibts je nach genauer Lage der Dinge alles, ein Jahr, drei Jahre, 30 Jahre. So sind titulierte Rückstände erst nach 30 Jahren verjährt. Und dann gibts noch Verwirkung, die aber im Zuge der fortschreitenden Unterhaltsmaximierungsanstrengungen so gut wie abgeschafft ist.