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Unterhaltsrückgriff im Ausland
#3
Danke P. habe ich mir runtergeladen, man hat ja doch immer wieder mal Bekanntschaft, die in die Venusfalle getappt ist.
Zitat:In Fällen, in denen die unterhaltspflichtige Person
im Ausland lebt und noch kein Unterhaltstitel vorliegt, soll-
ten UV-Stellen nicht vor einer Titulierung der Ansprüche im
Inland zurückschrecken. Denn mit der Titulierung können sie
den Grundstein für eine Vollstreckung im Ausland mit behörd-
licher Unterstützung legen. Also: Versuchen Sie es!
Kreieren die inzwischen in D einen Titel in Abwesenheit des Delinquenten ?

Bei mir wars damals so, dass meine Exe irgendwie rausbekam, wo ich stecke.
Die hat dann die Botschaft in Manila angeschrieben, habe ich später erfahren.
Sie bekam sogar Antwort, dass sie mich suchen.
Haben mich aber nicht gefunden.
Titel hatte ich im Ausland keinen, erst als ich später wieder in D war, dann gezwungenermaßen immer einen statisch, befristeten auf 2 Jahre unterschrieben.
Für die Zeit im Ausland mußte ich nicht nachzahlen, wegen nachweisbar fehlendem Einkommen und immer wieder verlängertem Touristenvisum.
Damals war das machbar, mit etwas Bakschisch, gute alte Zeit.
Ob das heute noch funktioniert, weiß ich nicht.
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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Unterhaltsrückgriff im Ausland - von p__ - 03-02-2022, 15:31
RE: Unterhaltsrückgriff im Ausland - von neuleben - 04-02-2022, 02:31
RE: Unterhaltsrückgriff im Ausland - von Panto - 07-02-2022, 20:49
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RE: Unterhaltsrückgriff im Ausland - von aboe - 17-03-2022, 14:08

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