04-02-2022, 09:39
So lange du Miteigentümer bist, darfst du dein Eigentum betreten. Voranmeldung ist erledigt. Wenn nicht sonst irgendwas vorliegt - Gewaltschutzparagraph, Annäherungsverbot oder Ähnliches.
Da wir die Alte eben mal ein bißchen gestreßt sein, Du hast schließlich auch traumatische Erlebnisse wegstecken müssen. Und leistungs- und zahlungsfähig bleiben dabei.....
Da wir die Alte eben mal ein bißchen gestreßt sein, Du hast schließlich auch traumatische Erlebnisse wegstecken müssen. Und leistungs- und zahlungsfähig bleiben dabei.....
Bibel, Jesus Sirach 8.1