06-02-2022, 15:50
(06-02-2022, 14:26)Nappo schrieb: Ich kenne nicht einen Fall (!) in dem eine Verwirkung überhaupt erst stichhaltig in den Ring geworfen wurde. Der BGH hat die Verwirkung so vom Tisch gefegt, dass nicht einmal das sprichwörtliche Kamel durch das Nadelöhr kommt
Fairerweise muss man auch sagen, das die Verwirkung eigentlich nur bei hohen Summen zur "Anwendung" kommen würde ! Machen wir uns nichts vor wegen tausend Euro geht keiner vor Gericht !
Da wäre auch das Kostenrisiko f. den Gläubiger schon sehr hoch...Kann mir vorstellen das viele Gläubiger "verzichten"...