(19-02-2020, 15:34)Zwillingspapa schrieb: nach einigem Hin und Her ziehe ich nun in die neue Stadt meiner Kinder. Ich melde mich mit Hauptwohnsitz dort an und erkläre meinen alten Wohnort berufsbedingt als meinen Nebenwohnsitz. Nun möchte der Zweitwohnsitz Zweitwohnsitzsteuer von mir haben. Wäre ich verheiratet dann müsste ich für die berufsbedingte Zweitwohnung nichts zahlen - das sagt die Satzung der Stadt, wie viele andere Satzungen es auch sagen.
Ich vermute, Du hast diese Ummeldung gemacht, um die Zweitwohnung und die Fahrten von der Steuer abzusetzen.
Es wäre vielleicht sinnvoll gewesen, vorher auszurechnen, wieviel Steuern Du tatsächlich sparst im Vergleich zur Zweitwohnungssteuer. Das hängt sehr stark von Deinem Einkommen ab.
Allerdings kannst Du die Zweitwohnungssteuer wiederum absetzen:
Zitat:Zweitwohnsitz in der Steuererklärung angeben
Erkennt das Finanzamt Ihre zweite Wohnung als doppelte Haushaltsführung an, können Sie als Arbeitnehmer die Kosten der Zweitwohnsitzsteuer in Anlage N Ihrer Einkommensteuererklärung eintragen.
Sie können sie also als Werbungskosten von der Steuer absetzen, sofern Sie den Zweitwohnsitz aus beruflichen Gründen unterhalten.
Quelle: https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/zwei...etzen.html
Ob Du an der Zweitwohnungssteuer vorbeikommst? Vermutlich nicht. Und einem Rechtsstreit darüber, ob "Nähe zu den Kindern" ein ausreichender Grund für einen Erlaß der Steuer ist, gebe ich in diesem kinderfeindlichen Land keine Erfolgschance.