10-02-2022, 10:35
(09-02-2022, 17:04)Austriake schrieb:(09-02-2022, 14:34)i-wahn schrieb: Nicht das ich hier falsch verstanden werde. Mein Weg besteht nicht darin meinen Job hinzuschmeissen und Auszuwandern. Dazu bin ich in der Region viel zu verwurzelt. Aber wenn jemand glaubt, daß es nach der Sufe 10 von mir noch die Stufe 11 gibt, dann hat er sich getäuscht. Soviel Spielraum bietet das Thema "Gehaltsgestaltung" dann schon noch. Das Leben ist selten schwarz oder weiß. Es ist fast immer grau ;-)
Ein bekannter Mitforist hat das in etwa so gestaltet: er betreibt eine Ein-Mann-Firma, bei der er angestellter Geschäftsführer ist - zu einem Hungerlohn. Er bezahlt für seine beiden Kinder den gleichen Unterhaltssatz, den auch die Unterhaltsvorschusskasse zahlen würde. Damit macht er sich vor Strafverfolgung (nach §170 StGB) sicher; denn wenn das bezahlen dieser niedrigen Unterhaltssätze strafbar wäre, dann würde sich die Unterhaltsvorschusskasse ja auch strafbar machen.
Ansonsten hat er sich pfändungsfest eingerichtet. Möblierte Wohnung gemietet, ihm gehört kein einziger Stuhl in dieser Wohnung. Auto gehört der Firma usw. usf. Den Gewinn der Firma investiert er ins Firmenvermögen zurück (Thesauierung).
Muss man nur durchhalten bis die Unterhaltspflicht endet, weil die Kinder volljährig geworden sind. Und dieses Modell funktioniert auch nur beim Kindesunterhalt. Sobald die Kindsmutter ebenfalls unterhaltsberechtigt ist, muß man noch kreativer werden.
Wem gehört in einem solchen Kostrukt das Unternehmen? Falls es dem unterhaltspflichtigen Geschäftsführer gehört, würde doch sein Geschäftsanteil (= Eigenkapital) in sein pfändbares Vermögen fallen oder?
Grüße Lullaby