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Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt
#87
(14-02-2022, 14:58)p__ schrieb: Deinen Aufenthalt solltest Du gut schützen. Gefunden wird man oft über Freunde, Bekannte, Familie, die wissen wo du bist.

Ich werde zum Scheidungstermin erscheinen. Wie gesagt ich habe keine Meldeadresse bzw. Anschrift bis der Scheidungstermin vorbei ist. Wenn die Scheidung durch ist, werde ich mich irgendwo in Europa anmelden. 

Mir geht es darum, keinen nachehelichen Unterhalt zu  bezahlen. 

Da noch kein Titel für Kindesunterhalt existiert, werde ich den Unterhalt auf den Mindestunterhalt kürzen. Man kann  mir weder Einkommen noch Vermögen nachweisen. Klagen kann man mich eher schlecht denke ich.


Ist der Plan gut?
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RE: Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt - von akay - 14-02-2022, 15:11
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