14-02-2022, 16:16
Beugehaft gibts nur bei zur Erzwingung einer Zeugenaussage. Wenn, dann Erzwingungshaft gem. § 390 Abs. 2 ZPO. Aber das gibts in der Regel nicht. Brauchen die nicht. Die verurteilen auch ohne Nachweise. Die Folgen lassen sich aber nicht durchsetzen, wenn man nicht gefunden wird.