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Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt
#89
Beugehaft gibts nur bei zur Erzwingung einer Zeugenaussage. Wenn, dann Erzwingungshaft gem. § 390 Abs. 2 ZPO. Aber das gibts in der Regel nicht. Brauchen die nicht. Die verurteilen auch ohne Nachweise. Die Folgen lassen sich aber nicht durchsetzen, wenn man nicht gefunden wird.
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RE: Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt - von p__ - 14-02-2022, 16:16
Auskunftserteilung Unterhalt - von akay - 20-02-2021, 12:03
Immer noch nicht getrent - von akay - 06-08-2021, 13:02
RE: Immer noch nicht getrent - von DerU - 06-08-2021, 14:19
RE: Immer noch nicht getrent - von akay - 06-08-2021, 14:45

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