15-02-2022, 16:57
(14-02-2022, 16:21)akay schrieb: Naja, wenn man nicht in Deutschland angemeldet ist und auch nirgendwo auf der Welt, wie soll man dann Form und Fristgerecht Auskunft erteilen? Da hat man keine Stelle wo man eine Bescheinigung bekommt. Ich bin ja nicht einfach greifbarer Beamter oder angestellter bei Daimler und co.
Ich verstehe aber ich hatte ähnliche Situation und es lief so ungefähr ab:
Richterin: Herr Zahleselmann wovon bestreiten Sie denn Ihren Unterhalt?
Exen RAin: Genau Sie Zahlen doch fur Ihre Kinder doch bereits $$. Und von irgendwas müssen Sie doch auch leben!
Ich: Ich habe sehr gute Freunde die mir mit dem Scheidungsstress helfen.
Exen RAin: Wir brauchen tabellarische Auflistung von Einnahmen und Ausgaben der letzten 12 Monate und zwar formgerecht.
Mein RA: Mein Mandant hat doch mittellos. Ausserdem ist der Anspruch verwirkt wegen....
Exen RAin: Formgerechte Auskunft und basta! Dauert doch schon zwei Jahre. Meine Mandantin ist bedürftig. .... Bla bla... Wir beantragen Erzwingungshaft.
Richterin: Besser machen Sie einen Vergleich aber generell Erzwingungshaft denkbar!
Am Ende haben wir uns auf ein Vergleich geeinigt.