21-02-2022, 14:34
An all die Experten: Mein Bekannter will Gerichtsverfahren vermeiden. Auch wenn er nicht leistungsfaehig ist, moechte er Zahlungen in Hoehe des Unterhaltsvorschusses anbieten. Folgend mal der Entwurf fuer das Antwortschreiben:
Ich bin 53 Jahre alt und habe keinen Beruf erlernt. Weiterhin ist meine Gesundheit leider nicht die beste. Ich leide unter .....(Aufzaehlung)
Da ich leider kaum Ansprueche auf Sozialleistungen habe, schlage ich mich mit Aushilfstaetigkeiten im Baugewerbe gerade so durch. Seit 2018 habe ich deswege auch ein Gewerbe angemeldet. Mein durchschnittliches Monatsnettoeinkommen stellt sich fuer die Jahre 2018 -2020 wie folgt da:
2018: Verlust
2019: 1.024,30 Euro
2020: 1.272,16 Euro
Die Steuereklaerung fuer das Jahr 2021 ist noch nicht fertig und koennte ich Ende Juni nachreichen falls gewuenscht. Ich kann Ihnen aber schon jetzt mitteilen, dass das durchschnittliche Monatsnettoeinkommen fuer 2021 maximal auf dem Niveau von 2019 liegen wird. Wahrscheinlich eher weniger. Anbei als Anlagen die Steuererklaerungen der Jahre 2018,2019 und 2020.
Ich bedauer sehr keinen Unterhalt fuer meinen Sohn zahlen zu koennen, ich werde aber ab dem 1.3.2022 die geforderten 236 Euro an Sie ueberweisen auch wenn mir das finanziell schwer faellt.
Betr. der von Ihnen geforderten Rueckzahlung des in der Vergangenheit gezahlten Unterhaltsvorschusses in Hoehe von 6.502 Euro teilte ich Ihnen ja schon per Email mit, dass ich die Zahlung unter Hinweis auf §1613 Abs. 1 BGB ablehne da meine bisherige Melde- und Wohnadresse (....... ) in Spanien der Mutter meines Sohnes immer bekannt war. Sie hatte dort bis 2018 viel Zeit verbracht. Weiterhin war und bin ich auch per Email zu erreichen. Diese Emailadresse sowie meine Telefonnummer ist auch der Mutter meines Sohnes bekannt. Ich war die ganze Zeit postalisch, per Email oder auch per Telefon erreichbar und habe bis zum Erhalt Ihres Schreibens vom 26.01.2022 KEINERLEI Aufforderung zur Zahlung von Unterhalt, bzw. Auskunftserteilung erhalten.
Ich bin 53 Jahre alt und habe keinen Beruf erlernt. Weiterhin ist meine Gesundheit leider nicht die beste. Ich leide unter .....(Aufzaehlung)
Da ich leider kaum Ansprueche auf Sozialleistungen habe, schlage ich mich mit Aushilfstaetigkeiten im Baugewerbe gerade so durch. Seit 2018 habe ich deswege auch ein Gewerbe angemeldet. Mein durchschnittliches Monatsnettoeinkommen stellt sich fuer die Jahre 2018 -2020 wie folgt da:
2018: Verlust
2019: 1.024,30 Euro
2020: 1.272,16 Euro
Die Steuereklaerung fuer das Jahr 2021 ist noch nicht fertig und koennte ich Ende Juni nachreichen falls gewuenscht. Ich kann Ihnen aber schon jetzt mitteilen, dass das durchschnittliche Monatsnettoeinkommen fuer 2021 maximal auf dem Niveau von 2019 liegen wird. Wahrscheinlich eher weniger. Anbei als Anlagen die Steuererklaerungen der Jahre 2018,2019 und 2020.
Ich bedauer sehr keinen Unterhalt fuer meinen Sohn zahlen zu koennen, ich werde aber ab dem 1.3.2022 die geforderten 236 Euro an Sie ueberweisen auch wenn mir das finanziell schwer faellt.
Betr. der von Ihnen geforderten Rueckzahlung des in der Vergangenheit gezahlten Unterhaltsvorschusses in Hoehe von 6.502 Euro teilte ich Ihnen ja schon per Email mit, dass ich die Zahlung unter Hinweis auf §1613 Abs. 1 BGB ablehne da meine bisherige Melde- und Wohnadresse (....... ) in Spanien der Mutter meines Sohnes immer bekannt war. Sie hatte dort bis 2018 viel Zeit verbracht. Weiterhin war und bin ich auch per Email zu erreichen. Diese Emailadresse sowie meine Telefonnummer ist auch der Mutter meines Sohnes bekannt. Ich war die ganze Zeit postalisch, per Email oder auch per Telefon erreichbar und habe bis zum Erhalt Ihres Schreibens vom 26.01.2022 KEINERLEI Aufforderung zur Zahlung von Unterhalt, bzw. Auskunftserteilung erhalten.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!