21-02-2022, 15:08
Behauptungen zum Ausbildungsstand und Gesundheit gelten nichts. Nachweise! Der letzte Absatz ist zwar zu wortreich, aber inhaltlich ok.
Das Standardverfahren ist bei einer Beistandschaft nach so einem Schreiben die Klage auf Mindestunterhalt, die aus den üblichen Gründen durchgehen wird, ihm wird fiktives Einkommen unterstellt. Vor allem jetzt, das Baugewerbe boomt europaweit, überall fehlen Leute, die werden fragen: Wo haben sie sich denn beworben? Wenn ihnen die Selbständigkeit zu wenig einbringt, sie sind verpflichtet, sie aufzugeben und eine lohnabhängige Tätigkeit anzunehmen.
Ist es nur die Unterhaltsvorschusskasse ohne Beistandschaft, ist mit einer Zahlung in Höhe des Unterhaltsvorschusses alles erledigt. Rückstände erfolgreich einzuklagen halte ich für wenig erfolgreich. Aber vor Gericht und auf hoher See...
Das Standardverfahren ist bei einer Beistandschaft nach so einem Schreiben die Klage auf Mindestunterhalt, die aus den üblichen Gründen durchgehen wird, ihm wird fiktives Einkommen unterstellt. Vor allem jetzt, das Baugewerbe boomt europaweit, überall fehlen Leute, die werden fragen: Wo haben sie sich denn beworben? Wenn ihnen die Selbständigkeit zu wenig einbringt, sie sind verpflichtet, sie aufzugeben und eine lohnabhängige Tätigkeit anzunehmen.
Ist es nur die Unterhaltsvorschusskasse ohne Beistandschaft, ist mit einer Zahlung in Höhe des Unterhaltsvorschusses alles erledigt. Rückstände erfolgreich einzuklagen halte ich für wenig erfolgreich. Aber vor Gericht und auf hoher See...