21-02-2022, 16:47
(21-02-2022, 15:08)p__ schrieb: Das Standardverfahren ist bei einer Beistandschaft nach so einem Schreiben die Klage auf Mindestunterhalt, die aus den üblichen Gründen durchgehen wird, ihm wird fiktives Einkommen unterstellt. Vor allem jetzt, das Baugewerbe boomt europaweit, überall fehlen Leute, die werden fragen: Wo haben sie sich denn beworben? Wenn ihnen die Selbständigkeit zu wenig einbringt, sie sind verpflichtet, sie aufzugeben und eine lohnabhängige Tätigkeit anzunehmen.
Danke p! Wo muessten die denn klagen, Deutschland oder Spanien? Er hat KEINEN WOHNSITZ in Deutschland!
Wie hoch ist der Mindestunterhalt eigentlich zur Zeit?
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!