21-02-2022, 17:09
Als Gerichtsstand ist wohl der Aufenthaltsort des Kindes anzunehmen, da das Kind der Unterhaltsberechtigte ist.
Zu der (blöden!) Idee, Unterhalt zahlen zu wollen trotz Nicht-Leistungsfähigkeit -
- ich bin zu arm, zahle aber trotzdem freiwillig.
- ich bin zum Arbeiten eigentlich zu krank, arbeite aber trotzdem
Schön, sagt der Richter. Da haben wir endlich mal einen unterhaltspflichtigen Vater gefunden, der zwar nicht zahlen kann, aber trotzdem gerne zahlt. Wie wir Richter immer sagen - mit ein wenig gutem Willen findet sich schon ein Weg.....
- und ZACK! ist der gutmütige Trottel verurteilt. Somit existiert dann ein Unterhaltstitel, und mit diesem Titel ist dann der weltweite Zugriff auf den Pflichtigen möglich, siehe https://trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=13139
Zu der (blöden!) Idee, Unterhalt zahlen zu wollen trotz Nicht-Leistungsfähigkeit -
- ich bin zu arm, zahle aber trotzdem freiwillig.
- ich bin zum Arbeiten eigentlich zu krank, arbeite aber trotzdem
Schön, sagt der Richter. Da haben wir endlich mal einen unterhaltspflichtigen Vater gefunden, der zwar nicht zahlen kann, aber trotzdem gerne zahlt. Wie wir Richter immer sagen - mit ein wenig gutem Willen findet sich schon ein Weg.....
- und ZACK! ist der gutmütige Trottel verurteilt. Somit existiert dann ein Unterhaltstitel, und mit diesem Titel ist dann der weltweite Zugriff auf den Pflichtigen möglich, siehe https://trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=13139
Bibel, Jesus Sirach 8.1